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Gehalt

Der öffentliche Dienst als IT-Arbeitgeber: was dort anders läuft

Behörden, Landesbetriebe, kommunale Rechenzentren und Sozialversicherungsträger beschäftigen IT-Fachkräfte in erheblicher Zahl – nach einer Systematik, die mit der privatwirtschaftlichen Gehaltsverhandlung wenig zu tun hat. Wer sie versteht, vergleicht Angebote richtig.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

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Der öffentliche Dienst als IT-Arbeitgeber: was dort anders läuft

Ein Arbeitgeber, über den wenig geschrieben wird

Verwaltungen betreiben Fachverfahren, Register, Netze und Rechenzentren. Sie brauchen dafür Systemadministration, Netzwerkadministration, IT-Sicherheit, Softwareentwicklung und Projektleitung – und sie stellen in erheblichem Umfang ein, vom Bund über die Länder bis zu den kommunalen Rechenzentren und den Trägern der Sozialversicherung.

Trotzdem ist dieser Teil des Arbeitsmarktes für viele Bewerber undurchsichtig, und der Grund ist das Vokabular. Eine Anzeige, die eine Stelle „bis Entgeltgruppe … TVöD, Stufe nach einschlägiger Berufserfahrung" ausschreibt, sagt erfahrenen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes alles und Außenstehenden nichts.

Dieser Beitrag erklärt die Systematik, nicht die Beträge. Die stehen in den jeweils geltenden Entgelttabellen, sie ändern sich mit jeder Tarifrunde, und eine Zahl im Fließtext wäre nach der nächsten Einigung falsch.

Das Ordnungsprinzip: die Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung

Der wichtigste Unterschied zur Privatwirtschaft steht am Anfang: Über die Entgeltgruppe wird nicht verhandelt. Sie ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit und den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Entgeltordnung. Erfüllt die Tätigkeit die Merkmale einer Gruppe, ist der Beschäftigte in dieser Gruppe eingruppiert – unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und unabhängig davon, wie gut jemand verhandelt hat.

Das ist zunächst eine Einschränkung und in zweiter Linie ein Schutz. Es bedeutet nämlich auch: Wer eine höherwertige Tätigkeit dauerhaft ausübt, hat Anspruch auf die entsprechende Eingruppierung. Wer über Jahre Aufgaben übernimmt, die in der Stellenbeschreibung nicht stehen, sollte die Stellenbeschreibung ändern lassen, statt über eine Zulage zu reden.

Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es Stufen, die im Wesentlichen die Berufserfahrung abbilden. Man durchläuft sie nach festgelegten Zeiten. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden, und das ist einer der beiden Punkte, an denen tatsächlich verhandelt wird: Ob und in welchem Umfang die Vorbeschäftigung als einschlägig anerkannt wird, entscheidet über den Einstieg spürbar mehr als jede Formulierung im Anschreiben.

Was für IT-Fachkräfte besonders gilt

Die Tarifwerke des öffentlichen Dienstes haben auf den Wettbewerb um IT-Personal reagiert, und zwar mit Instrumenten statt mit einer eigenen Tabelle.

Das erste ist die Vorweggewährung von Stufen: Zur Deckung des Personalbedarfs kann Beschäftigten abweichend von der regulären Stufenzuordnung eine höhere Stufe zugeordnet werden. Das ist der zweite Verhandlungspunkt und in IT-Verfahren üblich geworden.

Das zweite ist eine gesonderte Zulage für IT-Fachkräfte, wie sie im Bereich des Bundes vereinbart wurde. Solche Zulagen sind typischerweise befristet, an den Fortbestand der Voraussetzungen geknüpft und widerruflich – sie sind kein dauerhafter Bestandteil des Tabellenentgelts, und dieser Unterschied ist beim Vergleich zweier Angebote wesentlich.

Das dritte sind Fachkräftezulagen im Einzelfall, die der Arbeitgeber zur Gewinnung oder Bindung zahlen kann. Auch sie sind widerruflich.

Wer ein Angebot aus dem öffentlichen Dienst mit einem privatwirtschaftlichen vergleicht, muss deshalb dreierlei trennen: das Tabellenentgelt, die befristeten Zulagen und die Leistungen, die im privaten Angebot gar nicht vorkommen.

Was im Vergleich regelmäßig vergessen wird

Vier Bestandteile fehlen in fast jedem Vergleich, und alle vier sind geldwert.

Die Jahressonderzahlung, die tariflich geregelt ist und nicht im Belieben des Arbeitgebers steht. Die Zusatzversorgung: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind in einer Zusatzversorgungseinrichtung pflichtversichert, überwiegend arbeitgeberfinanziert – eine betriebliche Altersversorgung, die in der Privatwirtschaft in dieser Form selten ist. Die Stufenlaufzeiten, die eine planbare Entwicklung ohne jährliche Verhandlung bedeuten. Und die Arbeitszeitregelungen, einschließlich Urlaubsanspruch und einer in vielen Häusern gelebten Teilzeitpraxis.

Dem stehen Nachteile gegenüber, die ebenso deutlich zu benennen sind. Die Spitzenentgelte liegen unterhalb dessen, was in der SAP-Beratung oder bei Produktherstellern erreichbar ist. Aufstiege sind an Stellen gebunden, nicht an Leistung – eine höhere Gruppe gibt es erst, wenn eine entsprechend bewertete Stelle frei ist. Und die Verfahren sind lang: Zwischen Bewerbung und Vertrag vergehen häufig Monate, was Bewerber mit mehreren Angeboten in eine unangenehme Lage bringt.

Befristung, Sicherheitsüberprüfung, Personalvertretung

Drei Eigenheiten, die in Anzeigen auftauchen und Fragen aufwerfen.

Befristungen sind im öffentlichen Dienst verbreitet, und es gibt einen Sachgrund, den es in der Privatwirtschaft so nicht gibt: die Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen, wenn Mittel für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Für IT-Projekte in Verwaltungen ist das ein häufiger Fall. Wer eine befristete Stelle annimmt, sollte fragen, wie oft in diesem Haus entfristet wird – die Antwort ist in der Regel bekannt.

Für Stellen mit Zugang zu Verschlusssachen ist eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Sie dauert, sie bezieht Angehörige ein, und sie ist Einstellungsvoraussetzung. Wer sie scheut, sollte das früh sagen; wer sie durchlaufen hat, hat ein Merkmal, das im weiteren Berufsleben trägt.

Statt eines Betriebsrats gibt es einen Personalrat, mit eigenen Beteiligungsrechten nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder. Was privatwirtschaftlich in Betriebsvereinbarungen steht, steht hier in Dienstvereinbarungen – etwa die Regelungen zur ortsunabhängigen Arbeit, die der Beitrag zu den Remote- und Homeoffice-Verträgen behandelt, oder die Bereitschaftsregelungen aus dem Beitrag zur Rufbereitschaft in der IT.

Die Arbeit selbst

Sachlich unterscheidet sich IT-Arbeit in der Verwaltung in drei Punkten von der in Unternehmen.

Erstens ist der Beschaffungsweg ein anderer. Software und Dienstleistungen werden ausgeschrieben, und das Vergaberecht bestimmt Fristen und Verfahren. Wer eine Lösung will, schreibt zuerst eine Leistungsbeschreibung. Das verlangt eine Fähigkeit, die in der Privatwirtschaft weniger gefragt ist – präzise schreiben zu können –, und es erklärt, warum in Behörden viel Zeit vor der Umsetzung liegt.

Zweitens ist der Bestand an Fachverfahren groß und alt. Das ist unattraktiv, wenn man neue Technik sucht, und lehrreich, wenn man Systeme verstehen will, die seit Jahrzehnten laufen und deren Ausfall unmittelbar Bürger trifft. Für Rollen in der IT-Infrastruktur ist das ein eigener Reiz.

Drittens ist der Auftrag ein anderer. Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechtmäßigkeit stehen über Geschwindigkeit. Wer aus einem Umfeld kommt, in dem täglich ausgeliefert wird, empfindet das zunächst als Bremse. Wer in der IT-Sicherheit arbeitet, erlebt es als Rückenwind, weil Vorgaben hier Gewicht haben.

Wie eine Ausschreibung zu lesen ist

Eine Anzeige aus dem öffentlichen Dienst enthält mehr belastbare Information als die meisten privatwirtschaftlichen, wenn man weiß, worauf zu achten ist.

Die genannte Entgeltgruppe ist die Bewertung der Stelle und keine Verhandlungsbasis. Steht dort „bis Entgeltgruppe X", heißt das, dass die höchste Gruppe nur erreicht, wer alle Tätigkeitsmerkmale erfüllt; wer Teile davon nicht erfüllt, wird niedriger eingruppiert und sollte im Gespräch klären, welche Merkmale gemeint sind.

Der Hinweis auf die Stufenzuordnung nach einschlägiger Berufserfahrung ist die Einladung, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise vollständig vorzulegen. Einschlägig heißt: gleiche oder gleichwertige Tätigkeit, nicht bloß gleiche Branche. Wer aus der Datenverarbeitung in eine Auswertungsrolle wechselt, sollte die Gleichartigkeit im Anschreiben ausdrücklich begründen, statt sie dem Leser zu überlassen.

Die Angabe der Befristung nennt in aller Regel auch den Grund. Ein Projekt mit benannter Laufzeit ist etwas anderes als eine Vertretung.

Und die Zeile über Teilzeit ist ernst gemeint: Stellen im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich teilbar, und die Ablehnung eines Teilzeitwunsches muss begründet werden. Für Bewerber mit Betreuungspflichten ist das häufig der ausschlaggebende Unterschied gegenüber einem privatwirtschaftlichen Angebot – und einer, der in keiner Entgelttabelle steht. Wer den Einstieg über eine Ausbildung oder ein duales Studium sucht, findet die Angebote im Bereich Ausbildung, Studium und Einstieg.

Der Weg hinein

Ausgeschrieben wird öffentlich, das Verfahren ist formalisiert, und die Auswahl folgt dem Grundsatz der Bestenauslese. Praktisch heißt das: Die Anforderungen der Ausschreibung sind keine Wunschliste, sondern der Maßstab, an dem verglichen wird. Wer ein gefordertes Merkmal nicht ausdrücklich belegt, wird dafür nicht gewertet – auch wenn es sich aus dem Lebenslauf ergibt. Die Bewerbung sollte deshalb die Punkte der Ausschreibung der Reihe nach abarbeiten, und zwar in deren Worten.

Der Einstieg gelingt außerdem über die Ausbildung im eigenen Haus: Verwaltungen bilden Fachinformatiker aus und bieten duale Studiengänge an, und die Übernahmequoten sind traditionell hoch. Für Wechsler aus fachfremden Berufen ist die Lage günstiger als in Teilen der Privatwirtschaft, weil die Eingruppierung an der Tätigkeit hängt und nicht am Abschluss; die übrigen Voraussetzungen behandelt der Beitrag zum Quereinstieg in die IT. Herstellerzertifikate werden geschätzt, ersetzen aber kein Tätigkeitsmerkmal – was sie wert sind, steht im Beitrag zu den Cloud-Zertifikaten.

Für die Einordnung eines Angebots hilft der Vergleich mit den Bändern außerhalb des öffentlichen Dienstes, etwa zur Vergütung in der Systemadministration und in der IT-Sicherheit. Wer sehen will, welche Häuser gerade suchen, sieht sich die Angebote für Systemadministratoren und die übrigen offenen Stellen an.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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